Folgende Mitteilung erging von Seiten des Hessischen Kultusministeriums, gez. Gereon Dietz, an die Schulen:
Kursive Hervorhebung von unsSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass nach dem Beschluss der Hessischen Kultusministerin diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am 27. März 2009 im Grundkurs und Leistungskurs die schriftlichen Prüfungen im Fach Mathematik absolviert haben, die Möglichkeit erhalten sollen, am Termin für die schriftlichen Nachprüfungen im Fach Mathematik (Donnerstag, den 30. April 2009), die schriftlichen Prüfungen im Grundkurs und Leistungskurs zu wiederholen. Die Entscheidung, ob der Wiederholungstermin wahrgenommen wird, liegt bei den Schülerinnen und Schülern und zwar unabhängig davon, welcher Aufgabenvorschlag in Mathematik am 27. März 2009 bearbeitet wurde.Im Falle der Wiederholung der schriftlichen Arbeit im Fach Mathematik wird bei der Leistungsbewertung die Arbeit mit der besseren Note berücksichtigt.