Wahl & Abwahl
Einwahl in die Arbeitsgemeinschaften und Kurse
(Ob ein Kurs eingerichtet wird, hängt auch von der
Teilnehmerzahl ab.)
- Bevor der Wahlzettel deutlich lesbar ausgefüllt wird,
sollten alle AG-Beschreibungen genau durchgelesen
und eventuell mit den Eltern oder dem Klassenlehrer
besprochen werden.
- Wer sich in eine Arbeitsgemeinschaft einwählen will,
muss einen Wahlzettel ausfüllen und im Sekretariat
abgeben. Bei den Ausschreibungen bitte auf die
angegebenen Klassenstufen achten.
Man kann mehrere Arbeitsgemeinschaften und Kurse
besuchen.
- Mit der Einwahl in eine AG verpflichtet man sich für
ein halbes Schuljahr zum regelmäßigen Besuch der
gewählten Arbeitsgemeinschaft oder des Kurses.
- Wie im ganz normalen Unterricht braucht man eine schriftliche
Entschuldigung der Eltern (bitte an den/die AG-Leiter/in), wenn
man verhindert ist.
Wahlzettel bitte möglichst umgehend ausfüllen und dem/der
Klassenlehrer/in oder im Sekretariat abgeben.
Wenn Fragen bestehen, bitte an Frau Krafft wenden!
Arbeitsgemeinschaften und Kurse
Die Arbeitsgemeinschaften und Kurse sind freiwillig und für alle wählbar.
Jeder Schüler/in kann auch mehrere Arbeitsgemeinschaften besuchen.
Sie finden jeweils in der Zeit von 13.35 – 15.00 / 15.00 – 16.30 statt, wenn nicht andere Zeiten angegeben sind.
Wenn man sich für eine Arbeitsgemeinschaft angemeldet hat, ist die Teilnahme für ein ganzes Schuljahr verpflichtend. Man muss also für ein ganzes Jahr hingehen wie in den normalen Unterricht auch. Die Hausaufgabenbetreuung ist hiervon ausgenommen, das heißt, man kann sich für diese AG jederzeit anmelden bzw. abmelden.
Sollte es allerdings aus zwingenden Gründen (z.B. Stundenplanänderungen) nötig sein, die AG zum Halbjahresende zu beenden, kann man sich nach Rücksprache mit dem Kursleiter oder mit Frau Krafft von der AG abmelden. Die Abwahl muss in jedem Fall schriftlich erfolgen (Abwahlzettel hinten im Heft im Sekretariat oder beim Klassenlehrer abgeben!).
Die Teilnahme an einer AG oder einem Kurs kann im Zeugnis vermerkt werden. Ob ein/e Kurs/AG eingerichtet wird, hängt von der Teilnehmerzahl ab.
Der Musikunterricht wird in Kleingruppen zu 3-5 Schüler/innen durchgeführt und dauert 45 Minuten. Einige Anfängergruppen (z.B. Gitarre) können auch größer sein – dies hängt in erster Linie von der Wahl des Instrumentes ab. Da dadurch die Honorarkosten im Musikbereich deutlich höher liegen (in Relation zur Zahl der Teilnehmer), aber auch Kosten an den Instrumenten durch Verschleiß –
z. B. durch das Stimmen des Klaviers - eintreten, wird ein Eigenbetrag von 5,-8, € pro Unterrichtsstunde erhoben.
Dieser Eigenbetrag von 5,-8, € muss monatlich für jede gehaltene Stunde (also auch, wenn man persönlich verhindert ist) überwiesen werden.
Konto: Freiherr-vom-Stein-Schule
Sparkasse Werra-Meißner
Konto-Nr.: 53008017
BLZ: 522 500 30
Es ist sinnvoll, ein Instrument zu Beginn des Unterrichts zu kaufen, da man ohne die Übung zu Hause ein Musikinstrument nicht erfolgreich lernen kann. (Für eine Übergangszeit können auch Instrumente geliehen werden, z.B. bei Musikgeschäften, wo die Leihgebühr auf den späteren Kauf angerechnet wird. Genauere Informationen können im Regelfall von den Kursleitern gegeben werden.)